Das Umweltministerium NRW hat am 1. April 2020 einen Erlass zum Vollzug umweltrechtlicher Bestimmungen während der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie herausgegeben. Der Erlass soll „der Orientierung bei fristgebundenen Verpflichtungen der Betreiber“ dienen, betont jedoch ausdrücklich die Verantwortung der Betreiber für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen.
Der Erlasstext listet verschiedene unabdingbare Prüf- und Handlungspflichten auf, weist aber Behörden darauf hin, Spielräume bezüglich bestehender Fristen zu nutzen und Firstüberschreitungen im Rahmen einer Ermessenentscheidung unter Bedingungen für einen begrenzten Zeitraum akzeptieren.
Den Erlass finden Sie hier.