Die Wirtschaft Nordrhein-Westfalens hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren durch die Corona-Krise nicht ins Stocken geraten oder scheitern dürfen. Viele Planungs- und Genehmigungsverfahren sehen die körperliche Anwesenheit von Personen, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei Erörterungsterminen vor und können deshalb nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Aufgrund dieser Problematik hat die Bundesregierung mit dem Entwurf für ein Planungssicherstellungsgesetz reagiert. Mit dem Gesetz werden daher – befristet bis zum 31. März 2021 – Ersatzmöglichkeiten für solche Verfahrensschritte eingeführt. Dafür sollen vor allem die Möglichkeiten des Internets genutzt werden.
Die zugrundeliegende Formulierungshilfe für das Planungssicherstellungsgesetz können Sie hier einsehen.