Konkretisierung zur Öffnung der Corona-Maßnahmen nach dem Nordrhein-Westfalen-Plan

Mit dem „Nordrhein-Westfalen-Plan“ (vgl. GF-RS 7. Mai 2020) hat Ministerpräsident Laschet am 6. Mai vorgestellt, wie die Anti-Corona-Maßnahmen in NRW geöffnet werden sollen. Die Schritte der ersten Stufe sind nun rechtlich verankert worden. Hierzu hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) die vierte Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen (Anlage 1).

Das führt zu Veränderungen der Corona-Schutzverordnung, der Corona-Betreuungsverordnung und der Corona-Einreiseverordnung (Anlage 2 bis 5).

Den Text der 4. Veränderungsverordnung finden Sie, ebenso wie die angepassten Verordnungstexte der o. g. Verordnung anbei:

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6