Verlängerung von Verordnungen zum Schutz vor Corona

Am 12. August 2020 wurde die Gültigkeit der Corona-Schutzverordnung, der Corona-Betreuungsverordnung und der Corona-Einreiseverordnung mit wenigen Veränderungen bis Ende August 2020 verlängert.

Zentrale Veränderungen sind:

  • Wiederaufnahme des Regelbetriebs bei Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (bei Einhaltung umfangreicher Hygienevorgaben)
  • Verstöße gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln stellen künftig unmittelbar Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.
  • Einreisende aus Risikogebieten sind lt. Bundesverordnung verpflichtet, sich nach ihrer Einreise auf eine COVID-19-Infektion testen zu lassen oder ein bereits vorhandenes Testergebnis vorzulegen, dass bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Die Verordnungstexte mitsamt weiterer Anlagen finden Sie hier:

Anlage 1: Corona-Schutzverordnung

Anlage 2: Hygiene- und Infektionsschutzstandards

Anlage 3: Corona-Betreuungsverordnung

Anlage 4: Corona-Einreiseverordnung

Anlage 5: Verordnung zur Testpflicht

Anlage 6: BMG: Anordnung Testpflicht