Am 12. August 2020 wurde die Gültigkeit der Corona-Schutzverordnung, der Corona-Betreuungsverordnung und der Corona-Einreiseverordnung mit wenigen Veränderungen bis Ende August 2020 verlängert.
Zentrale Veränderungen sind:
- Wiederaufnahme des Regelbetriebs bei Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (bei Einhaltung umfangreicher Hygienevorgaben)
- Verstöße gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln stellen künftig unmittelbar Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.
- Einreisende aus Risikogebieten sind lt. Bundesverordnung verpflichtet, sich nach ihrer Einreise auf eine COVID-19-Infektion testen zu lassen oder ein bereits vorhandenes Testergebnis vorzulegen, dass bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Die Verordnungstexte mitsamt weiterer Anlagen finden Sie hier:
Anlage 1: Corona-Schutzverordnung
Anlage 2: Hygiene- und Infektionsschutzstandards
Anlage 3: Corona-Betreuungsverordnung
Anlage 4: Corona-Einreiseverordnung