Die am 5. Januar 2021 in Kraft getretene Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigtem Königreich und Südafrika sowie anderen als Risikogebiet eingestuften Staaten (Coronaeinreiseverordnung – CoronaEinrVO), ist durch das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht Münster am 7. Januar per Eilbeschluss 2021 bestätigt worden.
Nach der Verordnung müssen sich Personen, die aus dem Ausland nach NRW einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem anderen Risikogebiet als dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder Südafrika aufgehalten haben, unverzüglich für zehn Tage isolieren, sofern sie sich nicht höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus unterziehen oder unterzogen haben. Mit der Regelung hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ein faktisches Wahlrecht zwischen einem Einreisetest und Quarantäne eingeführt.
Nähere Informationen zur Entscheidung des Gerichts und zur Corona-Einreiseverordnung finden Sie hier: