Das NRW-Verkehrsministerium hat zur Bewältigung des Windwurfanfalls in dieser Woche den Weg frei gemacht für Rundholztransporte mit einem Zuggesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen. Die Ausnahmen gelten nur für Sägeholz- und Industrieholz-Transporte von den Windwurfgebieten zu zentralen Lager- und Umschlagplätzen bzw. zu Holz verarbeitenden Betrieben. Vorläufig sollen grenzüberschreitende Genehmigungen auf das Gebiet der Länder Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz beschränkt werden. Der Erlass ist befristet bis zum 30. Juni 2018.