Landtag NRW befasst sich mit den Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen

Seit dem 28. Februar 2018 liegt dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung ein Antrag von CDU und FDP zur Beratung vor, der die Landesregierung beauftragt, die Investitions- und Planungssicherheit für KWK-Anlagenbetreiber zu sichern.

Hintergrund der Initiative ist die Weigerung der EU-Kommission, die Fortführung der Begrenzung der EEG-Umlage auf 40 Prozent für eigenerzeugten Strom aus KWK-Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb gingen, zu genehmigen. Seit dem 01. Januar 2018 werden die Anlagen mit der vollen EEG-Umlage belastet.

Der Antrag sieht vor, dass die Landesregierung darauf hinwirkt, eine rechtssichere und beihilferechtskonforme Regelung zur weiteren anteiligen Befreiung der KWK-Anlagen von der EEG-Umlage zu schaffen, die rückwirkend zum 01. Januar 2018 in Kraft tritt. Daneben soll sie die grundlegende Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes anstreben und auch weiterhin den Aufbau, die Modernisierung und den Einsatz der KWK in Nordrhein-Westfalen mit Landesmitteln unterstützen.