Kartellverfahren zur kooperativen Holzvermarktung

Beim Bundesgerichtshof wird am 10. April 2018 die Kompatibilität der kooperativen Holzvermarktung in Baden-Württemberg mit kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben verhandelt.

Der Ausgang des Verfahrens dürfte sich auch auf die Ausgestaltung der Holzvermarktung in Nordrhein-Westfalen auswirken, weil der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, ebenso wie eine Reihe weiterer Forstverwaltungen in den Bundesländern, als Dienstleister für kommunale und private Waldbesitzer agiert. Bereits im Herbst 2017 hatte die Landesregierung angekündigt, die Holzvermarktung neu organisieren, die indirekte Förderung abstellen und die Grundlagen für eine zukunftsfähige und kartellrechtskonforme Holzvermarktung in Nordrhein-Westfalen herstellen zu wollen.