Hinweis: Deutscher Zukunftspreis – Preis des Bundespräsidenten für Technik und Innovation

Auch 2019 verleiht der Bundespräsident wieder den Deutschen Zukunftspreis, der hervorragende technische, ingenieur- oder naturwissenschaftliche Innovationen auszeichnet. Der Preis ist mit einem Preisgeld von 250.000,- Euro ausgestattet. 

Die Mitglieder des Kuratoriums, zu denen BDI-Präsident Prof. Dieter Kempf gehört, sind berechtigt, der Jury potentielle Preisträger vorzuschlagen. Daher bittet der BDI um Vorschläge bis zum 14. Dezember 2018, die in 15-facher Ausfertigung einzureichen sind. Parallel sollte eine Kurzbeschreibung des Vorschlags (bis zu 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) übermittelt werden (<link>e.hildenbrand@bdi.eu).

Da jedes Kuratoriumsmitglied nur drei Vorschläge weiterreichen kann, wird ggf. durch den BDI eine entsprechende Auswahl getroffen. Es können sowohl Einzelpersonen als auch Personengruppen vorgeschlagen werden. 

Jeder Vorschlag sollte folgende Angaben enthalten: eine kurze, allgemein verständliche Beschreibung der technischen, ingenieur- bzw. naturwissenschaftlichen Leistung einschließlich ihrer Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft; eine exakte Darstellung der der Leistung zugrundeliegenden Inventionen und Innovationen; Aussagen über die wissenschaftlich-technische Reputation des Vorgeschlagenen. 

Weitergehende Angaben finden Sie in den Hinweisen für die Antragstellung (<link file:707 download file>Anlage 1). Beigefügt finden Sie zudem die Statuten des Deutschen Zukunftspreises (<link file:708 download file>Anlage 2). 

Die Webseite des Deutschen Zukunftspreises finden Sie unter folgendem Link:

<link http: www.deutscher-zukunftspreis.de external-link-new-window external link in new>www.deutscher-zukunftspreis.de