Zukünftige Gestaltung der Holzvermarktung in NRW

Am 20. August 2018 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung sich in einer Antwort auf eine Anfrage aus dem Landtag zur Zukunft der Beförsterung von Privatwald und der Holzvermarktung in NRW geäußert.

Die Landesregierung wird aufgrund kartell- und wettbewerbsrechtlicher Vorgaben die kooperative Holzvermarktung für den Privat- und den Kommunalwald schrittweise und regional differenziert möglichst bis zum 31. Dezember 2018 beenden. Zugleich sollen etwaige Einbrüche bei der Holzvermarktung verhindert werden.

Punktuell plant die Landesregierung daher, Fördermittel einzusetzen. Die Arbeit an einer Förderrechtlinie für Strukturen zur Holzvermarktung im Land seitens des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz dauert noch an. 

Die Antwort der Landesregierung zur Holzvermarktung in NRW finden Sie hier: