Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 12. Juli 2019 Änderungen am Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen. Mit diesem Landtagsbeschluss wurde das umfangreiche Ende 2017 begonnene Änderungsverfahren abgeschlossen.
Der LEP gehört zu den zentralen Landesregelungen. Er bestimmt die Leitlinien für Regional-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne und damit die Voraussetzungen für eine geordnete Entwicklung von Wohnraum sowie Gewerbegebieten und Industrieflächen. Zuletzt wurde der LEP im Jahr 2016 unter der rot-grünen Vorgängerregierung vollumfänglich neu aufgestellt.
Die Änderungen im Landesentwicklungsplan erleichtern die Ausweisung von Flächen für Wohngebiete und Wirtschaftsflächen, sie verbessern die Chancen zur Gestaltung des Strukturwandels in den Kohleregionen, sie fassen die Vorgaben für die Ausweisung neuer Kraftwerksstandorte nun technologieneutral und sie stärken die Berücksichtigung bestehender Gewerbe- und Industriebetriebe beim Umgebungsschutz in der Regional- und Bauleitplanung.
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